Für die Übungseinheiten nutzen wir neben der vereinseigenen
Halle mit zwei Gymnastikräumen eine Dreifach-, eine Zweifach- und drei
Einfachhallen, ein Schwimmbad sowie das große Leichtathletikstadion im Sport-
und Freizeitgelände. Eine weitere Dreifachhalle und ein neues Schwimmbad sind
derzeit in Planung.
Sportler des TSV Vaterstetten e.V. sind stets ganz oben auf den Ergebnislisten zu finden – als Titelträger vieler Meisterschaften vom Kreismeister über Bayerische und Deutsche Meister bis hin zum Weltmeister und Weltrekordhalter. Durch die regelmäßige Durchführung großer Mehrkampfmeisterschaften in der Leichtathletik ist der TSV Vaterstetten e.V. zu einem Markenzeichen weit über die Grenzen Bayerns hinaus geworden. Man kennt uns sozusagen deutschlandweit!
In unserem Verein zählt aber nicht nur: „schneller, höher, weiter“, sondern gerade auch das Miteinander, der Spaß am gemeinsamen Sporttreiben. Ob Jung oder Alt, die sozialen Kontakte, das Vereinsleben – das alles macht unseren Verein zum gemeinsamen Nenner, zur Kontaktbörse, zum Netzwerk für Sportler, Jugendliche, Familien und Senioren in der Gemeinde und weit darüber hinaus. Wir leben den Sport: engagiert, mit Tradition und immer mit dem Blick auf die Zukunft.
Der TSV Vaterstetten e.V. positioniert sich gegen sexualisierte Gewalt im Sport.
Wir haben einen Ehrenkodex erarbeitet, der sich gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus richtet. Der TSV Vaterstetten verpflichtet alle Verantwortlichen im Verein mit ihrer Unterschrift auf die im Ehrenkodex niedergelegten Handlungsgrundsätze.
Der Ehrenkodex und der begleitende Anhang mit Verhaltensregeln zum Kindeswohl und Maßnahmen zum Schutz vor Grenzüberschreitungen geben unserer gemeinsamen Leidenschaft für den Sport einen Schutzrahmen und dienen allen Verantwortlichen im Verein zur Orientierung für ein verantwortungsvolles und souveränes Verhalten im Trainings- und Vereinsbetrieb.
Der Ehrenkodex wurde erweitert um "Schutzvereinbarungen und Handlungsempfehlungen für Auftritte in Sozialen Medien" - Anhang 2.