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30.11.2021

Allgemeines vom TSV Vaterstetten e.V.

Sportbetrieb kann mit 2G+ Regelung weiterlaufen

von Lena Stelzenmüller

Weitere Informationen dazu gibt's hier

Liebe Mitglieder,

zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs müssen weitergehende Maßnahmen eingehalten werden. Gemeinsam mit dem TSV-Vorstand, der Gemeinde und dem Landratsamt wurden die folgenden Grundsätze für den Vereinssportbetrieb festgelegt.

 Umsetzung der 2G+ Regel:

Alle Teilnehmer und Übungsleiter/innen müssen entweder geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein, um am Sportbetrieb teilzunehmen. Ohne die Vorlage der Nachweise ist kein Training möglich.

Nachweis 2G:

Die Kontrolle des 2G Status und des Tests des Mitglieds erfolgt durch den Übungsleiter

Tests:

Alle am Trainingsbetrieb beteiligten müssen vor Trainingsbeginn einen negativen Testbefund nachweisen.

Zulässige Tests sind

- PCR-Tests (48 Std. gültig),

- Antigen-Schnelltests (24 Std gültig),

- ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Selbsttest.

 Die Selbsttests müssen VOR Betreten der Halle (im Freien) durchgeführt werden.

 Von der Testpflicht ausgenommen sind: Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen -  Zusatzbemerkung: Da nicht alle Schüler verpflichtend getestet werden (z.B. weil geimpft), muss der/die betroffene Schüler/in glaubhaft machen, dass er/sie tatsächlich negativ getestet wurde, (z.B. mit Foto o.ä.) – sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier muss das Original des schriftlichen ärztlichen Zeugnisses vorgelegt werden und ein aktueller negativer PCR-Testbefund.

 Sofern eigene Tests unter Aufsicht durchgeführt werden, werden die Testnachweise zwei Wochen aufbewahrt.  

Sonstige Regelungen für den Sportbetrieb:

Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf nur zur Sportausübung abgenommen werden.

Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt.

Jedem Übungsleiter ist es freigestellt, Trainings anzubieten. Bitte informiere dich bei deinem Übungsleiter oder auf der Webseite deiner Abteilung über das derzeitige Angebot.

Zuschauern und Begleitpersonen ist es nicht gestattet, das Trainingsgelände bzw. die Halle zu betreten. Ausnahme: Die Begleitperson/Zuschauer/Eltern verfügen über einen aktuell gültigen 2G+ Nachweis.

Der Verein behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Bei Nichteinhaltung der Regelungen erfolgt eine Sperrung des Sportbetriebs für die gesamte Abteilung.

 Wir danken für die Einhaltung der Regelungen und wünschen viel Spaß beim Sport!

 Der TSV Vorstand