04.04.2022
Allgemeines vom TSV Vaterstetten e.V.
Sportbetrieb ab dem 3. April
was nun gilt
Die FFP2-Maskenpflicht sowie die 2G/3G-Zugangsbeschränkung sind gestern gefallen.
Zu eigenen Sicherheit empfehlen wir weiterhin das Einhalten der Mindestabstände oder das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Beim Besuch der Geschäftsstelle ist das Tragen einer Maske weiterhin obligatorisch. Bitte informiere dich bei deinem Übungsleiter über sonstige Sicherheitsmaßnahmen. Danke für dein Verständnis!
Wer unter Erkältungssymptomen leidet oder Corona-positiv ist, ist selbstverständlich vom Sportbetrieb ausgeschlossen.
Und nun viel Spaß beim Sport!